18. Dezember 2023

Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der EU – Was es in der Schweiz bei den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten zur Kinderarbeit zu tun gibt

Am 14. Dezember haben der der europäische Rat und das Parlament eine Einigung über die zukünftigen Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit (CSDDD, "europäisches Lieferkettengesetz") erreicht. Obwohl die vorgeschlagene neue Regelung Ähnlichkeiten mit der in der Schweiz verworfenen Konzernverantwortungsinitiative (KVI) aufweist, bestehen doch grundlegende Unterschiede in der Haftung, Mit exterritorialer Wirkung, wird diese dennoch auch grosse Schweizer Unternehmen, und durch Einbezug der vor und nachgelagerten Lieferketten auch deren Lieferanten und ggf. Kunden betreffen.

Die Entwicklungen in der EU dürften auch Auswirkungen auf die Schweiz haben, das bisherige Regelungsdispositiv des Gegenvorschlages zur Unternehmensverantwortungsinitiative neben der nichtfinanziellen Berichterstattungspflicht auch im Bereich der Sorgfaltsprüfungspflichten für Kinderarbeit und Konfliktmineralien entsprechend anzupassen, nachdem der Bundesrat im September erneut bekräftigt hat, dass Schweizer Recht international abstimmen zu wollen.

Mit dessen Annahme müssen von Unternehmen, die Produkte anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt oder erbracht wurden, Sorgfaltspflichten eingehalten und darüber Bericht erstattet werden (Art. 964j-l OR).

Unternehmen mit Pflicht zur ordentlichen Revision werden, aufgrund der KMU-Schwellenwerte, eine Risikoprüfung durchführen müssen. Hierzu dient der UNICEF Children's Rights in the Workplace Index über Bezugs- und Herstellungsländer oder solche mit entsprechender Dienstleistungserbringung. Bei aus verschiedenen Ländern hergestellten Produkten ist dies die sog. «made in»-Prüfung.

Kann keine der Ausnahmen nach Art. 6 und 7 VSoTr geltend gemacht werden, muss eine Verdachtsprüfung vorgenommen werden. Ggf. gelten Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten. Die Sicherstellung der Compliance mit den Bestimmungen der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften liegt dabei in der Verantwortung des Managements und des Verwaltungsrats.

Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer werden zumindest im Rahmen der ordentlichen Revision, gem. Art. 728c OR und basierend auf den Prüfungsstandards, angehalten sein, die Einhaltung der Pflichten im Bereich Kinderarbeit mit Blick auf die möglichen Berichterstattungs- und Sorgfaltspflichten zu überprüfen.

News & Newsarchiv

Im EXPERTsuisse Newsarchiv finden Sie alle Newsmitteilungen, Positionen & Stellungnahmen, Sessionsrückblicke, Medienmitteilungen und den Pressespiegel. Nutzen Sie nebst den Suchbegriffen auch die Möglichkeit der Filter um das gewünschte Resultat zu finden.