24. April 2020

Corona-News: Weitere wichtige Fragen, an denen wir derzeit arbeiten – Kapitalverlust und Überschuldung im Kontext der COVID-19-Notrechtsverordnungen

Aktuell befassen wir uns in der Kommission für Wirtschaftsprüfung sowie der Rechtskommission mit den Auswirkungen der COVID-19-Notrechtsverordnungen auf die Ermittlung und Beurteilung von Kapitalverlust und Überschuldung nach OR 725.

Hier ergeben sich zum einen Anwendungsfragen aus der Regelung, wonach COVID-19-Überbrückungskredite bis CHF 500'000 gemäss der Solidarbürgschaftsverordnung bei der Berechnung von Kapitalverlust und Überschuldung nicht zu berücksichtigen sind.

Neu ergeben sich aber auch Fragen rund um das OR-725-Moratorium gemäss der COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht. Wie berichtet, haben wir uns stark dafür eingesetzt, dass in einem OR-725-Moratorium auch die Anzeigepflicht der Revisionsstelle ausgesetzt wird, was unter gewissen Bedingungen gem. Art. 1 Abs. 4 der Verordnung nunmehr auch gilt. Die konkrete Auslegung der neuen Verordnung ist nun Gegenstand unserer internen Beratungen.

Wir werden Ihnen zu gegebener Zeit weitere Informationen und Berechnungsbeispiele zur Verfügung stellen.

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