09. April 2020
Die Corona-Pandemie hat für zahlreiche Firmen massive wirtschaftliche Folgen und stellt diese vor grosse Herausforderungen. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind in Zeiten der Corona-Epidemie als oberste Führungsgremien besonders gefragt.
Betriebe oder Betriebszweige müssen geschlossen werden, Lieferketten werden unterbrochen, und die Nachfrage geht – je nach Branche – mehr oder weniger stark zurück, was sich unmittelbar auf die Umsätze und die Liquidität auswirkt. Ebenfalls verändern sich die Arbeitsstruktur, der Arbeitsort (Homeoffice) und der Arbeitseinsatz der Mitarbeitenden. Dies sind nur ein paar Beispiele von aktuellen Corona-bedingten Herausforderungen.
Auch wenn sich die Pflichten des Verwaltungsrats vom Grundsatz her nicht ändern, besteht – je nach Betroffenheit – eine deutlich erhöhte Sorgfaltspflicht. Im Vordergrund stehen primär Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ferner sind verschiedene strategische Entscheide gefragt und unmittelbare Aktionen und Massnahmen auf operativer Ebene nötig (Betriebsschliessung, Reorganisation, gegebenenfalls Anpassung des Dienstleistungsangebots, z.B. Take-away für Gastrobetriebe oder E-Learning für Weiterbildungsveranstalter). Schliesslich sind auch weitere ausserordentliche Massnahmen zu prüfen, insbesondere das Beantragen von Kurzarbeit, von Notkrediten und Steuererleichterungen.
Um in dieser ausserordentlichen Situation eine erhöhte Sorgfaltspflicht wahrnehmen zu können, ist der gewohnte Führungszyklus in den allermeisten Unternehmen zu erhöhen. Dazu sind u.a. ausserordentliche Verwaltungsratssitzungen zwecks Meinungsaustauschs und allfälliger Definition von Massnahmen angezeigt.
Zudem ist es sehr wichtig, dass der Verwaltungsrat in enger Abstimmung mit dem Management steht, das Management instruiert, überwacht, kontrolliert und bei Bedarf Einfluss nimmt. Nichts zu machen oder weiterzumachen wie bisher, ist angesichts der aktuellen Situation wohl nur in ganz seltenen Fällen eine Option.