02. Februar 2017

Anpassung PH 40 aufgrund gesetzlicher Anpassungen betreffend die Wohlfahrtsfonds

Die parlamentarische Initiative Pelli «Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen» hat zu einer Änderung des Art. 89a ZGB geführt, so dass künftig für die Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen gewisse gesetzliche Erleichterungen gelten.
Wie im Newseintrag vom 9. Dezember 2016 angekündigt, wurde der Prüfungshinweis (PH) 40 „Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung“ aufgrund der im Zuge der Initiative Pelli beschlossenen Erleichterungen für Wohlfahrtsfonds um ein neues Testat ergänzt. Das neue Testat für die Prüfung von patronalen Wohlfahrtsfonds ist für Jahresabschlüsse ab dem 31.12.2016 verpflichtend anzuwenden. Die OAK BV hat ihre Weisung W-04/2013 „Prüfung und Berichterstattung der Revisionsstelle“ ebenfalls entsprechend angepasst.

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