29. Mai 2019

Rechtssicherheit dank Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung – Kommentar von Erich Ettlin, Ständerat und Leiter Public Affairs von EXPERTsuisse

Das Schweizer Volk hat am 19. Mai 2019 die STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) angenommen. Dieser Entscheid gibt den Unternehmen wieder Planungssicherheit. Es ist jetzt klar, wie die Aufhebung der privilegierten Gesellschaft gesetzlich geregelt wird und welche steuerlichen Ersatzinstrumente zur Verfügung stehen. Damit ist es gelungen, ein attraktives und wettbewerbsfähiges Unternehmungssteuerrecht für die nächsten Jahre zu gestalten.

Wichtig wird nun sein, welche Massnahmen die Kantone treffen. Einige haben sich ja schon entschieden und auch Abstimmungen gewonnen, bei zwei Kantonen (Bern und Solothurn) erlitten die kantonalen Vorlagen Schiffbruch.

Dabei zeichnet sich ab, dass vor allem die jeweilige Anpassung der Gewinnsteuersätze für juristische Personen zu diskutieren gibt. Um die höhere Steuerbelastung der nicht mehr privilegiert besteuerten Gesellschaften aufzufangen, werden Steuersätze von zwischen 12 % und 15 % (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuer) geplant oder bereits umgesetzt. Der Wettbewerb unter den Kantonen bei den Steuersätzen ist damit intensiviert, es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bandbreite von zwischen 12 % - 14 % die Untergrenze sein wird und bleibt. Ein «race to the bottom» wird nicht passieren, auch weil der Nationale Finanzausgleich (NFA) hier korrigierend eingreift.

Daneben müssen die Kantone entscheiden, welche Instrumente (Patentbox, F+E Superabzug etc.) sie und in welchem Ausmass übernehmen.

Es wird in den nächsten Monaten für alle Unternehmen wichtig sein, sich einen Überblick über die Anpassungen im jeweiligen Kanton zu verschaffen und entsprechende Dispositionen zu treffen. Der Zeithorizont ist kurz, weil die meisten Anpassungen voraussichtlich auf den 1. Januar 2020 erfolgen.

Deshalb darf man die Planung nicht zögerlich angehen, man muss sich sofort an die Arbeit machen.

EXPERTsuisse lanciert, auf Grund der Anfang 2020 in Kraft tretenden Reform, eine neue Veranstaltung für KMUs. Bringen Sie sich an diesem Tagesseminar auf den neusten Stand und informieren Sie sich über die Chancen und Planungsmöglichkeiten für Ihre Organisation.

Das Seminar «Umsetzung der Steuerreform (STAF) für KMU» wird mehrfach, d.h. an unterschiedlichen Tagen und in verschiedenen Regionen durchgeführt. 

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