17. Dezember 2021

Rückblick auf die Wintersession 2021 – Das Parlament hat die Revision der Verrechnungssteuer in der Wintersession abgeschlossen.

In der Wintersession standen aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche folgende Geschäfte im Fokus:

Mit dem neuen Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) soll verhindert werden, dass Schuldner (Unternehmen) das Konkursverfahren dazu missbrauchen können, um sich ihrer Verpflichtungen zu entledigen und so Gläubiger schädigen und andere Unternehmen auf unlautere Weise konkurrenzieren. EXPERTsuisse teilt das Anliegen, dass es unmittelbaren Handlungsbedarf zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen gibt und begrüsst die im Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses vorgeschlagenen Massnahmen als zeitnahe Aktionen. Das Geschäft ist in der Differenzbereinigung. Die kleine Kammer beharrt darauf, dass auch staatliche Gläubiger künftig auf Konkurs betreiben müssen, während die grosse Kammer eine Betreibung auf Pfändung weiterhin zulassen will. Bei den zwei anderen verbliebenen Differenzen schwenkte der Ständerat auf die Lösung des Nationalrates ein: Der Mehrheit-Vorschlag der RK-S, nach dem die Jahresrechnungen alle zwei Jahre dem Handelsregister unterbreitet werden sollen, ist im Ständerat nicht durchgekommen, was EXPERTsuisse begrüsst. Dieser Vorschlag hätte einen unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand geschaffen, mit fragwürdigem Nutzen. Die Vorlage kommt im Frühjahr wieder in den Nationalrat.

Das Parlament hat die Revision der Verrechnungssteuer in der Wintersession abgeschlossen. Mit der Verrechnungssteuerreform (21.024) will der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt in der Schweiz stärken. Im Zentrum der Reform steht die ersatzlose Abschaffung der inländischen Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen sowie der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Die Reform ermöglicht dadurch die verrechnungssteuerfreie Ausgabe von Obligationen sowie strukturierten Produkten durch eine inländische Gesellschaft. EXPERTsuisse begrüsst die Reform und hat im Mai 2021 an der Anhörung der WAK-N teilgenommen. Die Vorlage ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz eine wichtige steuerliche Massnahme. Im Parlament wurde eine wichtige Änderung vorgenommen. Die Verrechnungssteuerbefreiung kommt nur Obligationen zugute, die nach dem 1. Januar 2023 ausgegeben werden. Damit können kurzfristige Einnahmeausfälle reduziert werden. Es ist davon auszugehen, dass ein Referendum gegen die Reform ergriffen und somit das Volk das letzte Wort haben wird. Bei einer Annahme durch die Stimmenden würde das Gesetz nun sicher ab Anfang 2023 gelten.

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