10. Oktober 2014

Unternehmenssteuerreform III – TK unterstützt Stossrichtung und setzt sich für punktuelle Verbesserungen ein

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III geht in die richtige Richtung. Es ist aus standortpolitischer Sicht entscheidend, für die bisherigen Holding-, gemischten- und Domizilgesellschaften soweit wie möglich neue attraktive Steuermodelle zu implementieren. Dabei sind die internationalen Entwicklungen zu berücksichtigen, einerseits, um mindestens gleich attraktive Steuermodelle wie von anderen Ländern praktiziert auch hier anbieten zu können und andererseits, international nicht mehr angreifbar zu sein und von unfairen Gegenmassnahmen verschont zu sein.

Verwaltung und Wirtschaft haben schon bisher konstruktiv die Eckpfeiler der Unternehmenssteuerreform III gemeinsam entwickelt. Dieser Dialog ist nun zu intensivieren, um ein möglichst erfolgreiches neues Modell für die Schweiz zu entwickeln. Einzelne Schwächen der präsentierten Vorlage sollten keinesfalls zu deren kompletten Ablehnung führen, sondern Ansporn zu deren Verbesserung sein. In diesem Sinne ist die Treuhand-Kammer gerne bereit, auch weiterhin einen aktiven Beitrag ans Gelingen der Unternehmenssteuerreform III zu leisten.

Lesen Sie im Positionspapier mehr dazu von unserem Präsidenten des Fachbereichs Steuern, Dr. Markus R. Neuhaus.

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