10. Juli 2020

Coronavirus und Auswirkungen auf die Rechnungslegung – Überlegungen zur Erfassung von Aufwendungen und Erträgen im ausserordentlichen Ergebnis unter Swiss GAAP FER

Eine Pandemie vom Ausmass der COVID-19 Pandemie kommt äusserst selten vor und konnte auch nicht vorausgesehen werden. Folglich können gewisse Aufwendungen und Erträge in diesem Zusammenhang die Kriterien von «ausserordentlich» erfüllen. Gemäss Swiss GAAP FER 3 gelten diejenigen Aufwendungen und Erträge als ausserordentlich, welche im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit äusserst selten anfallen und die nicht voraussehbar waren. Weiter wird verlangt, dass ausserordentliche Aufwendungen und Erträge nach denselben Kriterien zu definieren sind.

Spezifische Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit COVID-19 können die genannten Voraussetzungen erfüllen, wenn sie wesentlich sind und kumulativ bestimmte Bedingungen eingehalten sind. Der Aufwand / Ertrag ist direkte, unmittelbare Folge von Massnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Ausbreitung – insbesondere wenn diese Massnahmen staatlich verordnet / empfohlen sind – und es handelt sich um zusätzlichen Aufwand / Ertrag, der im normalen Geschäftsverlauf ohne Corona-Krise nicht angefallen wäre (inkl. COVID-19 bedingte zusätzliche Abschreibungen / Wertberichtigungen).

Unabhängig von der Klassifizierung von Aufwendungen und Erträgen als ausserordentlich stellt sich für das bilanzierende Unternehmen die Frage, welche (zusätzlichen) Erläuterungen zu einzelnen Posten der Jahresrechnung dem Abschlussadressaten nützlich sein können, um die finanziellen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf das Unternehmen zu verstehen.

Weitere Informationen sowie Beispiele für ausserordentliche Positionen finden sich im Dokument.

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