20. Oktober 2016

Neue Q&A zur Prüfung von kleinen Nichtfinanziellen Gegenparteien nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Das neue FinfraG sieht Prüfungspflichten für Abschlussprüfer vor, von denen grundsätzlich alle Revisionskunden betroffen sind. Dabei werden die Bestimmungen zum Handel mit Derivaten geprüft. Allfällige Verstösse sind schriftlich an das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zu melden.

Das vorliegende Q&A-Dokument richtet sich an Prüfer von Unternehmen, die dem FinfraG unterstehen. Dies sind grundsätzlich alle Unternehmen, welche mit Derivaten handeln.

Daher wird empfohlen, die Auftragsbestätigung und die Vollständigkeitserklärung standardmässig entsprechend zu ergänzen (vgl. Frage 2.1 und 3.4). In der Berichterstattung wird das Thema hingegen in der Regel nur aufgenommen, wenn tatsächlich ein Handel mit Derivaten stattgefunden hat (vgl. Frage 4.1 ff.).

Aufgrund der Übergangsfrist gilt die Prüfpflicht nach FinfraG für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2017. Die Q&A enthalten mögliche Prüfungshandlungen für eine Prüfung nach FinfraG sowie Vorschläge für die Ergänzung der Auftragsbestätigung und der Vollständigkeitserklärung. Sie sind auf der Internetseite von EXPERTsuisse abrufbar.

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