19. Januar 2017

Die OAK BV legt Richtlinien für die Qualitätssicherung fest

Nach monatelangen Diskussionen mit den beteiligten Institutionen beschloss die Oberaufsichtskommission am 7. November, Weisungen zur «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG» herauszugeben, die auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Lesen Sie den ganzen Artikel von Geneviève Brunet in der Schweizer Personalvorsorge.

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