18. November 2019

Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen – Informationen zu Änderungen im Gleichstellungsrecht per 1. Juli 2020

Das Parlament hat am 14. Dezember 2018 eine Anpassung des Gleichstellungsgesetzes verabschiedet, was Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten (Vollzeitstellen ohne Lernende) zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die Änderungen treten per 1. Juli 2020 in Kraft, so dass die betroffenen Unternehmen bis spätestens Ende Juni 2021 eine erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen.

Der mit der Leitung des Mandats beauftragte Prüfer muss im Vorfeld und einmalig eine fachspezifische Weiterbildung in diesem Bereich absolvieren. EXPERTsuisse bietet entsprechende Weiterbildungen im Mai und Juni 2020 in Zürich, Olten und der Westschweiz an.

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