25. Februar 2019

Position EXPERTsuisse zum Kreisschreiben Nr. 37A der ESTV – Bedingungen für die Zulässigkeit von Verbindlichkeit und Verrechnungsliberierung

Im Kreisschreiben 37A wird die Verbuchung von Mitarbeiterbeteiligungen im Zusammenhang mit diesbezüglich durchgeführten Kapitalerhöhungen thematisiert.

Nach Auffassung von EXPERTsuisse kann unter gewissen Bedingungen eine Verbindlichkeit für die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden erfasst werden und diese Arbeitnehmerforderung zur Verrechnungsliberierung bei einer bedingten Kapitalerhöhung herangezogen werden.

Dies im Gegensatz zur bisherigen Auffassung, wonach eine Liberierung durch Verrechnung bei der Ausübung von Optionsrechten nicht möglich sei.

Weitere Ausführungen hierzu enthält das Positionspapier von EXPERTsuisse.

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