23. März 2020

Corona-News: Virtuelle Steuerbehörden und eingeschränkte MWST-Kontrollen – Auswirkungen der Corona-Situation bei den Steuerbehörden

Besucherverkehr und Anfragen
In den meisten Kantonen haben die Steuerverwaltungen den Besucherverkehr vorerst geschlossen. Steuerpflichtige und ihre Rechtsvertreter können sich schriftlich (per E-Mail, postalisch) oder telefonisch mit den Steuerbehörden in Verbindung setzen.

Die ESTV weist darauf hin, im Falle einer Überlastung der Telefonleitungen zunächst den E-Mail-Kanal zu benutzen, da diese Art der Kommunikation schneller abgewickelt werden kann.

Verbindliche Anfragen, z.B. im Bereich der MWST, können bei der ESTV weiterhin gestellt werden. Für eine Beantwortung ist allenfalls mit einer längeren als der gewohnten Frist von 30 Tagen zu rechnen.

MWST-Kontrollen
Die ESTV führt MWST-Kontrollen vor Ort – soweit möglich – wie gehabt durch; dies ist aber stark vom Inspektor abhängig. Falls Unternehmen die Kontrolle absagen bzw. verschieben möchten, weil sie vor Ort nicht durchgeführt werden kann, ist es wichtig, Unterlagen elektronisch bereitzustellen, damit erste Vorbereitungsarbeiten durch die ESTV erledigt werden können.

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