08. Februar 2017

Bundesrat setzt geändertes Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer in Kraft

Am 15. Februar 2017 tritt die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer bezüglich den Bestimmungen betreffend das Meldeverfahren in Kraft, für welche sich EXPERTsuisse im Rahmen der parlamentarischen Initiative Gasche stark eingesetzt hat. Innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten können Gesellschaften nun auf Gesuch hin bereits bezahlte Verzugszinsen zurückfordern, die sie entrichten mussten, weil sie konzerninterne Dividendenzahlungen nach Ablauf der 30-tägigen Frist der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet hatten.

In Ihrer Mitteilung vom 1. Februar 2017 bestimmt die ESTV die anwendbaren Fälle und beschreibt das Vorgehen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

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