08. Oktober 2015

Neuer Prüfungshinweis 30 mit erweiterten Mustervorlagen zu Prüfungen nach dem Fusionsgesetz

Der neue Prüfungshinweis (PH) 30 "Prüfungen nach dem Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz; FusG)" ersetzt die gleichnamige alte Prüfungsempfehlung (PE) 800-1 und gilt für Prüfungen nach dem Fusionsgesetz, die nach dem 31. Dezember 2015 durchgeführt werden. Eine vorzeitige Anwendung von PH 30 ist möglich. Die enthaltenen Mustervorlagen wurden erweitert und der Prüfungshinweis wurde um ein Kapitel zur Prüfung von Zwischenbilanzen ergänzt. Der PH 30 wurde mit den Handelsregistern Zürich, St. Gallen und Genf abgestimmt und ist auf Deutsch und Französisch verfügbar auf unserer Homepage im Bereich Fachexpertise / Fachliche Verlautbarungen / Prüfungshinweise (PH). Das entsprechende Begleitseminar, bei dem die wichtigsten Änderungen erläutert werden, wird erneut im Frühling 2016 angeboten.

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