20. Januar 2017

Neues Berichtsmuster zur Prüfung der Jahresrechnung von Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen

Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen unterstehen der Aufsicht durch die FINMA. Ab dem Geschäftsjahr 2016 sind sie neu verpflichtet, eine Jahresrechnung (ohne Geldflussrechnung) nach schweizerischer Gesetzgebung sowie AVO-FINMA zu erstellen und diese prüfen zu lassen.

Aufgrund der neuen „Wegleitung für die Erstellung und die Prüfung der Jahresrechnung von Zweigniederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen“ der FINMA und der entsprechenden Prüfpflicht gemäss Art. 24 Abs. 1 Bst. a FINMAG ab dem Berichtsjahr 2016 hat EXPERTsuisse in Abstimmung mit der FINMA ein entsprechendes Berichtsmuster entwickelt.

Gegenstand der Prüfung ist die Jahresrechnung, jedoch ist keine Bestätigung der Existenz des internen Kontrollsystems gemäss Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR erforderlich. Das Berichtsmuster ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch auf der Websitevon EXPERTsuisse abrufbar.

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