05. Februar 2021

Home-Office aufgrund Systemrelevanz von Prüfer und Berater nicht immer möglich – Epidemiologische Lage und Funktionsweise der Wirtschaft sind im Auge zu behalten

Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage ab Montag 18. Januar weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Unter anderem hat der Bundesrat die Home-Office-Regelung verschärft. Die Arbeitgeber sind neu dazu verpflichtet, überall dort Home-Office anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.

Die Treuhandbranche spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise. Es ist wichtig, dass die Branche ihre Leistungen weiterhin erbringen kann und für ihre Kunden da ist. Gesetzliche Pflichten und Fristen (wie bei Abschlussprüfungen und Steuererklärungen) bringen es mit sich, dass die Arbeitsweise der vielerorts sehr digitalen Treuhandunternehmen abhängt vom Digitalisierungsgrad von Kundenunternehmen und Behörden. Gelegentlich ist es auch notwendig auf den Datensystemen des Kunden arbeiten zu können oder Verträge mangels elektronischer Signaturen rechtsgültig original unterzeichnen zu können. Beides ist von extern her nicht immer möglich.

Wenn es die Situation erforderlich macht, sind Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Treuhänder in Abstimmung mit dem Vorgesetzten respektive firmeninternen Regelungen ausnahmsweise weiterhin auch vor Ort im Büro oder beim Kunden tätig. Am Arbeitsplatz gilt neu zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Für weiterführende und aktualisierte Informationen verweisen wir auf die Websites vom SECO, BAG und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband.

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