16. Juni 2023

Rückblick auf die Sommersession 2023 – «allianz denkplatz schweiz» konnte eine punktuelle Flexibilisierung der Arbeitsgesetzverordnung erzielen

Am 16. Juni geht die Sommersession 2023 zu Ende. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche stehen folgende Geschäfte im Fokus:

Revision des Arbeitsrechts (16.414): Nach sieben Jahren Stop-and-go-Politik ist endlich Bewegung in das Thema Arbeitszeitflexibilisierung gekommen. Unter dem Schirm der von EXPERTsuisse initiierten und geleiteten «allianz denkplatz schweiz» konnte für die Wirtschaftsprüfung-/Treuhand-/Steuerberatungsbranche sowie für die ICT-Branche eine punktuelle Flexibilisierung der Arbeitsgesetzverordnung (ArgV2) erzielt werden (für Details vgl. weiter unten).

Die Pa. Iv. Graber wurde in der Sommersession aufgrund der Verordnungslösung abgeschrieben. Im Vergleich zum Anliegen der ursprünglichen parlamentarischen Initiative von Alt Ständerat Konrad Graber gehen aber die meisten Branchen leer aus und das selbstbestimmte Arbeiten von Vorgesetzten sowie hoch qualifizierten Fachspezialistinnen und Fachspezialisten wird leider weiterhin nicht auf ein rechtlich solides Fundament gestellt. Die «allianz denkplatz schweiz» wird sich daher im Verbund mit weiteren Organisationen weiterhin für das selbstbestimmte, moderne Arbeiten einsetzen.

Für die Wirtschaftsprüfungs-/Treuhand-/Steuerberatungs-Branche ist die per 1.7.2023 inkrafttretende Verordnungslösung aber ein grosser Fortschritt. Das neu mögliche, besondere Jahresarbeitszeitmodell ist ein wichtiger Hebel für die Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit und ein Hebel gegen den Fachkräftemangel. Diese Überlegungen werden mittlerweile vielerorts geteilt.

Revision des Mehrwertsteuergesetzes (21.019): Die Teilrevision des MWSTG umfasst eine Vielzahl von Massnahmen, mit denen der Bundesrat einerseits Vorstösse des Parlaments umsetzt, andererseits eigene Änderungen einbringt. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, Versandhandelsplattformen der Mehrwertsteuer (MWST) zu unterstellen, Subventionen von Gemeinwesen auch mehrwertsteuerrechtlich immer als Subvention zu behandeln und die MWST-Abrechnung für KMU nur noch jährlich einzufordern. EXPERTsuisse sieht noch Anpassungsbedarf (vgl. weiter unten).

Revision bei Too-big-to-fail-Banken (23.3450): Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken (TBTF) ist durch sehr strenge Unabhängigkeitsvorgaben sichergestellt. . Diese robusten Unabhängigkeitsvorgaben entsprechen auch internationalen Standards. Deshalb greift die Begründung zu diesem Postulat zu kurz. Banken unterliegen neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung auch einer von der FINMA regulierten und verantworteten Aufsichtsprüfung, bei der Prüfungsgesellschaften als verlängerter Arm der FINMA unterstützend aktiv sind. In der Session hat der Ständerat dem Ordnungsantrag von Ruedi Noser, die diversen Vorstösse im Zusammenhang mit dem CS-Fall, inkl. Postulat Z'graggen, zu bündeln und an die zuständige Kommission zur Vorberatung zuzuweisen, mit breiter Mehrheit, zugestimmt.

News & Newsarchiv

Im EXPERTsuisse Newsarchiv finden Sie alle Newsmitteilungen, Positionen & Stellungnahmen, Sessionsrückblicke, Medienmitteilungen und den Pressespiegel. Nutzen Sie nebst den Suchbegriffen auch die Möglichkeit der Filter um das gewünschte Resultat zu finden.