06. Oktober 2015

Stellungnahmen zur Anhörung der Finanzmarktinfrastrukturverordnungen (FinfraV, FinfraV-FINMA und NBV)

Am 20. August 2015 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Anhörung zum Entwurf der Finanzmarktinfrastrukturverordnung (E-FinfraV) eröffnet. Die FinfraV enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Die FinfraV soll gleichzeitig mit dem Gesetz per 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Sie wird ergänzt durch die Nationalbankverordnung (NBV) und die neue Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA), welche die im Kompetenzbereich der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) liegenden Ausführungsvorschriften zum FinfraG enthalten. Die Anhörungen zu diesen beiden Verordnungen wurden zeitgleich lanciert.

Der Berufsstand ist u.a. von Art. 111 FinfraV "Prüfung und Anzeige" betroffen, welcher die Prüfung der Vorkehrungen zur Einhaltung der Pflichten beim Handel mit Derivaten sowie die entsprechende Berichterstattung und damit verbundene Anzeigepflichten regelt.

Unser Verband nimmt Stellung zur Revision des Kapitels 4 der Nationalbankverordnung, zum Entwurf der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA sowie zum Entwurf der Finanzmarktinfrastrukturverordnung. Lesen Sie hierzu die Stellungnahmen und die dazugehörige Beilage von EXPERTsuisse.

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