05. Februar 2018

Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hat Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen. Die Revision des Schweizer Datenschutzrechts ist notwendig

Ende Mai wird die bereits im April 2016 in Kraft getretene neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit ihre Wirkung entfalten. Sie soll die Personendaten der EU-Bürger besser schützen. Dazu gehört etwa das Recht auf Löschung persönlicher Daten.  Während die EU das Datenschutz schon vor zwei Jahren verabschiedet hat, ist in der Schweiz die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) derzeit noch im Gange. Ziel der Totalrevision ist eine Stärkung des Datenschutzes unter Berücksichtigung der Vorgaben der erwähnten DSGVO.

EXPERTsuisse hat im April 2017 eine Stellungnahme zum Vernehmlassungsentwurf des Bundesgesetzes über den Datenschutz eingereicht. Der Verband ist der Meinung, dass das neue Datenschutzrecht der Schweiz den Vorgaben auf EU-Ebene entsprechen muss, ohne über diese Vorgaben hinauszugehen. Im Vorentwurf gibt es verschiedene Regelungen, die EXPERTsuisse kritisiert hat, da diese teilweise weitergehen als die EU-Vorgaben, was zu einem Standortnachteil führen würde.

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