07. März 2017

Mögliche Änderung der MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 aufgrund Altersvorsorge 2020 – Information der ESTV

Im Jahr 2011 sind die MWST-Sätze zu Zwecken der IV-Zusatzfinanzierung erhöht worden. Diese Erhöhung läuft Ende 2017 aus. Offen ist zum heutigen Zeitpunkt, ob die MWST-Sätze sinken werden. Zugunsten der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) werden hingegen alle drei MWST-Sätze per 1. Januar 2018 um 0,1 Prozentpunkte erhöht werden. Ferner sollen die höheren Sätze ggf. beibehalten werden, um die Finanzierungslücke bei der AHV zu decken, welche im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 voraussichtlich entstehen wird. Die Erhöhung soll in der Form erfolgen, dass die heute geltenden MWST-Sätze am 1. Januar 2018 unverändert bleiben. Hierfür ist jedoch eine Volksabstimmung notwendig, welche planmässig am 24. September 2017 stattfinden wird. Bereiten Sie sich und Ihre Kunden bereits heute auf eine eventuelle Steuersatz-Änderung und damit verbundene Anpassungen der ERP- und Abrechnungssysteme vor. Lesen Sie hierzu die aktuelle Information der ESTV.

Nachfolgende Tabelle fasst die (möglichen) Änderungen übersichtlich zusammen:

   Normalsatz  Sondersatz  Reduzierter Satz
 Aktuelle Steuersätze   8.00 %   3.80 %   2.50 % 
 - Auslaufende IV- Zusatzfinanzierung
 31.12.2017
 -0.40 %   -0.20 %   -0.10 % 
 + Steuererhöhung FABI
 01.01.2018-31.12.2030
 0.10 %   0.10 %   0.10 % 
 Stand 01.01.2018 ohne Reform
 Altersvorsorge 2020
 7.70 %   3.70 %   2.50% 
 + Reform Altersvorsorge 2020 per  01.01.2018 (evtl.)  0.30 %   0.10 %   0.00 % 
 Stand 01.01.2018 mit Reform
 Altersvorsorge 2020
 8.00 %   3.80 %   2.50 % 

Quelle: ESTV und steuerportal 

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